Kostenübernahme

Die positiven Effekte und Wirkungen bestimmter psychotherapeutischer Verfahren (vor allem Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie) sind wissenschaftlich sehr gut belegt. Deshalb werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen – vorausgesetzt, es handelt sich um ein psychisches Problem mit Krankheitswert. Ob eine krankheitswertige psychische Erkrankung vorliegt, wird seit Inkrafttreten der Psychotherapiestrukturreform (01.04.2017) im Rahmen der sog. ´Psychotherapeutischen Sprechstunde´ (s.u.) geklärt. 

Die Indikation für eine Psychotherapie, deren Kosten die Krankenkasse übernehmen soll, liegt also nur dann vor, wenn eine entsprechende Diagnose gestellt werden kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten lediglich für vier Therapiemethoden (´Richtlinienverfahren´) , nämlich für…

  • Verhaltenstherapie (VT),
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP),
  • systemische Therapie und
  • Psychoanalyse.

Für alle anderen Psychotherapieverfahren muss der Patient die Kosten selbst übernehmen. Insbesondere Probleme der Lebensführung werden nicht der Psychotherapie, sondern dem Bereich der beratenden Psychologie zugeordnet; hierfür werden die Behandlungskosten nicht übernommen.

Welche Formalitäten gibt es zu beachten?

Im Rahmen der am 01.04.2017 in Kraft getretenen Psychotherapiestrukturreform ist die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt worden, die diagnostischen Zwecken dient und die bis zu dreimal pro Patient durchgeführt werden kann; jeder von der KV zugelassene niedergelassene Psychotherapeut ist verpflichtet, diese Diagnostikstunden anzubieten. Ab dem 01.04.2018 ist der Durchführungsnachweis Voraussetzung für die Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie.- Diese Diagnostikstunde kann bei jedem beliebigen Therapeuten gemacht werden; die eigentlichen probatorischen Sitzungen (mindestens zwei, maximal vier) schließen sich an. Diese dienen dem sich-kennenlernen; es ist wichtig zu erkunden, ob man zueinander passt und ob eine vertrauensvolle, offene  Zusammenarbeit  möglich ist. Sie können überprüfen, ob die mit der angebotenen Psychotherapie verbundenen Bedingungen mit Ihrem Leben, Ihren Vorstellungen und Ihren Zielen zu vereinbaren sind.

Während dieser Entscheidungsphase haben Sie das Recht, auch noch andere Therapeuten kennen zu lernen und zu ´testen´. Die Kosten dafür übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse. Für den Therapieerfolg ist es wirklich wichtig, dass zwischen Patient und Therapeut ´die Chemie stimmt´.

Mir kommt in dieser Phase die Aufgabe zu, Informationen bezüglich der Krankheitsvorgeschichte und Symptom-entwicklung sammeln und daraus Diagnose, Notwendigkeit und Prognose der Behandlung sowie Ihre Behandlungsmotivation und  Eignung für das angebotene Therapieverfahren abzuleiten. Ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung darf nicht einfach nach eigenem Ermessen handeln, sondern muss die Bedingungen der Psychotherapierichtlinien und des Psychotherapeutengesetzes beachten.

Wenn der Entschluss zur Psychotherapie gefällt ist, wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Seit Inkrafttreten der Reform ist die Kurzzeittherapie um 1 Stunde auf 24 Stunden insgesamt gekürzt und in zwei Blocks à  12 Stunden geteilt, die Langzeittherapie auf 60 Stunden erhöht worden.- Für die Langzeittherapie ist das Erstellen eines ausführlichen Berichtes notwendig, was man in der Regel nur dann auf sich nehmen wird, wenn wirklich eine massive Symptombelastung vorliegt und darüber hinaus tiefergreifende strukturelle Defizite vorliegen; es muss darüber hinaus ein Bericht erstellt werden, wenn innerhalb der letzten beiden Jahre anderweitige antragsp-flichtige psychotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen wurden.- Der Krankenkasse  werden lediglich die Diagnose und Notwendigkeit  der Behandlung angezeigt, aber keine Details über Ihre Problematik oder Lebensgeschichte mitgeteilt; den im Falle einer Langzeittherapie formulierten Bericht bekommt lediglich der (fachkundige, in der Regel psychoanalytisch ausgebildete) Gutachter / Gutachterin zu lesen, allerdings anonymisiert, so dass Ihre Privatsphäre in jedem Fall gewahrt bleibt. Die Befürwortung des Gutachters des beantragten Stundenkontingentes ist Voraussetzung für die Bewilligung der weiteren Kostenübernahme.- Sollte sich im Laufe des zweiten Abschnitts der Kurzzeittherapie zeigen, dass weitere Behandlungsnotwendigkeit besteht, kann immer noch ein sog. Umwandlungsantrag (=Umwandlung der Kurz- in eine Langzeittherapie) gestellt werden,  der dann analog zur Langzeittherapie die Erstellung eines Berichts erforderlich macht (Gutachterverfahren) und im Falle einer Bewilligung weitere 35 Stunden (insgesamt somit 59 Stunden) Psychotherapie ermöglicht.

Im Rahmen der Behandlung müssen die bewilligten Therapiestunden nicht in Anspruch genommen werden; wenn das Problem gelöst oder die Symptomatik gebessert ist, kann die Behandlung beendet werden.

Die Psychotherapierichtlinien sehen vor, dass in der Regel eine Sitzung pro Woche stattfindet. Dies ist- aus Kapazitätsgründen- jedoch häufig weder machbar noch erforderlich; ich bin hier stets um eine Anpassung an die Bedürfnisse der Patienten bemüht. Das Vorgehen wird gemeinsam mit dem Patienten geplant und umgesetzt sowie bei Bedarf angepasst.

Meistens ist während einer Psychotherapie keine Verschreibung von Psychopharmaka nötig. Es gibt sogar Fachleute, die der Meinung sind, dass die Einnahme von Psychopharmaka eine psychotherapeutische Behandlung behindere, weil der Patient dann nicht mehr den gleichen Zugang zu seinen Gefühlen habe wie ohne Medikation. Mit Sicherheit gibt es aber Zustandsbilder, die die Verordnung einer Medikation sinnvoll und notwendig erschienen lassen. Dies geschieht immer in Abstimmung mit dem Patienten / der Patientin. Als ärztliche Psychotherapeutin bin ich berechtigt, Medikamente zu rezeptieren. Hier ist jedoch unter Umständen die Mitbehandlung durch einen fachärztlichen Kollegen mit psychiatrischem Schwerpunkt notwendig.

Eine Alternative kann in der Verordnung homöopathischer Mittel bestehen, die in der Psychotherapie angestoßene Prozesse oftmals in sinnvoller Weise verstärken und vertiefen, somit zur Heilung beitragen können.

Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner